Geräuschimmissionsmessungen

Home / Geräuschimmissionsmessungen

Geräuschimmissionsmessungen

Die ted GmbH ist bekanntgegebene Messstelle nach §29b des BImSchG (Bundes Immissionsschutzgesetz) zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen.

Mit Immissionsmessungen kann die Geräuschimmissionssituation in der Umgebung von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, wie zum Beispiel Industrie- und Gewerbebetrieben oder Sport- und Freizeitanlagen, ermittelt werden.

Neben der Überwachung von Anlagen können Immissionsmessungen auch als Basis für Planungen, die schalltechnischen Optimierung von Anlagen, Genehmigungsgutachten oder die Bauleitplanung eingesetzt werden.

Die Durchführung von Immissionsmessungen erfolgt gemäß den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) u.a. in Verbindung mit der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) oder der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV).